Beitrags- und Finanzordnung (Download Finanzordnung PDF)

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 96,00 EUR je Kalenderjahr.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 12,00 EUR zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall.
  3. Der Beitrag für natürliche Personen als Fördermitglieder beträgt mindestens 12,00  EUR je Kalenderjahr.
  4. Der Beitrag für natürliche Personen als Fördermitglieder in ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen, Körperschaften etc. beträgt mindestens 60,00 EUR je Kalenderjahr. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über die Einordnung.
  5. Bei Neueintritt in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ist der volle Mitgliedsbeitrag fällig, bei Neueintritt in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres ist der halbe Mitgliedsbeitrag fällig. Das neue Mitglied überweist den ersten Mitgliedsbeitrag.
  6. Alle folgenden Beiträge sind jeweils im Januar des Kalenderjahres fällig. Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift eingezogen, eine entsprechende Vollmacht ist zu erteilen.